3.3. Die ersten beiden Besuche am 14. September 2024 und am 21. September 2024 von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr beginnen am Bahnhof in R._____. 3.4. Mit Einverständnis von D._____ kann die Mutter auch an schulischen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, an denen D._____ teilnimmt. 4. Der Mutter B._____ bleibt gemäss Art. 308 Abs. 3 ZGB die elterliche Sorge hinsichtlich der Vornahme von medizinischen Abklärungen, medizinischen Behandlungen und schulischen Angelegenheiten beschränkt. 5. 5.1. Die bestehende Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB für D._____, geboren am tt.mm.2009 wird weitergeführt. 5.2. Der Beistand A._____ wird in seinem Amt bestätigt.