2.5. Am 1. Juli 2024 vereinbarten die Betroffene und ihre Mutter für die Sommerferien drei unbegleitete Treffen für die Dauer von jeweils zwei Stunden bei der Mutter zu Hause (act. 41 in KEMN.2023.1014). In der Folge einigten sich die Betroffene und ihre Mutter im Rahmen eines Vermittlungsversuchs der Vorinstanz an zwei Anhörungen am 12. bzw. 22. August 2024 auf unbegleitete, jedes zweite Wochenende stattfindende, Besuche, welche mehr als zwei Stunden dauern sollen; betreffend die konkrete Dauer und den Ort der Besuchsrechtsausübung konnte hingegen keine Einigung gefunden werden (vgl. act. 43 ff. in KEMN.2023.1014).