2.4. Mit Verfügung vom 6. Mai 2024 (act. 37 ff. in KEMN.2023.1014) ordnete die Vorinstanz bis zum 10. Juli 2024 vier Besuchskontakte in den Räumlichkeiten des Bezirksgerichts Aarau von maximal 60 Minuten an und verfügte, dass sich die beauftragte Besuchsbegleiterin und Theologin, G._____, während der Besuche im gleichen Raum wie die Betroffene und ihre Mutter aufzuhalten habe.