2. 2.1. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2023 (act. 1 ff. in KEMN.2023.1014) teilte der Beistand dem Familiengericht Aarau sinngemäss mit, dass die Organisation einer sozialpädagogischen Familienbegleitung durch die I._____ nach einer Eskalation am vorbereitenden Gespräch mit der Mutter gescheitert sei. Weiter beantragte er, die Berechtigung der Mutter zu einem vierzehntägigen begleiteten Besuchsrecht sei per sofort einzustellen und zukünftige Besuche seien nur noch unter der Bedingung zu gewähren, dass die Mutter sich psychotherapeutisch behandeln lasse und sicht- sowie spürbare Verhaltensänderungen erfolgt seien.