1.3.3. Mit Eingabe vom 15. Juni 2023 beantragte der Beistand dem Familiengericht Aarau, das Besuchsrecht der Mutter an die mit Entscheid vom 24. März 2016 (KEMN.2015.296) gegenüber der Mutter angeordnete Therapieauflage zu koppeln und Besuche nur noch bei geführter Therapie mit sicht- und spürbarer Verhaltensänderung zu bewilligen; vorübergehend sei das Besuchsrecht entweder ganz einzustellen oder mit eingeschränkten Besuchszeiten unter Aufsicht zu gewähren (act.1 ff. in KEMN.2023.474). -3-