1.3.2. Ab September 2016 gewährte der Beistand der Mutter zusätzlich zweiwöchentliche Sonntagsbesuche, abwechslungsweise mit je einem ihrer drei Kinder, was bedeutete, dass die Mutter die Betroffene alle sechs Wochen zu einem Einzelbesuch traf. Ab August 2020 fanden die Sonntagsbesuche der Betroffenen dreiwöchentlich statt, ab Sommer 2022 teilweise zweiwöchentlich (vgl. act. 1 in KEMN.2023.474).