1.3. 1.3.1. Mit Entscheid des Familiengerichts Aarau vom 31. August 2016 (KEMN.2016.347) wurde die Mutter unter anderem berechtigt erklärt, die Betroffene grundsätzlich jeden Samstag von 09.00 bis 19.30 Uhr bei sich auf Besuch zu nehmen. Gleichzeitig wurde der Beistand ermächtigt, einzelne zusätzliche Besuchstage zu gewähren oder Anpassungen der Besuchstage vorzunehmen.