Die abstrakte Betrachtung der Umstände des vorliegenden Falles deutet auf eine mögliche Kollision zwischen den Interessen der Betroffenen und allfälligen persönlichen Beweggründen der Mutter hin. So sind die Eltern nach wie vor verheiratet und üben die elterliche Sorge über ihre Kinder gemeinsam aus. Angesichts des angespannten Verhältnisses zwischen den Eltern kann daher nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass die Mutter mit dem Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer (auch) persönliche Motive verfolgt, wie z.B. die mögliche Zuteilung der alleinigen elterlichen -7-