2.4.3. Die Eltern leben seit dem tt.mm.jjjj getrennt (Dispositivziffer 2 des Eheschutzentscheids des Präsidiums des Familiengerichts Baden vom 3. Mai 2023) und haben eine konfliktbehaftete Trennung hinter sich. Mit Eheschutzentscheid des Präsidiums des Familiengerichts Baden vom 3. Mai 2023 wurde aufgrund des Elternkonflikts für die Betroffene und ihre Schwester eine Beistandschaft errichtet, um die Eltern bei der Umsetzung des Betreuungsplans zu unterstützen und bei Differenzen zu vermitteln sowie die Eltern in Konfliktsituationen und in ihrer Kommunikation bezüglich der Kinderbelange zu unterstützen und zwischen ihnen zu vermitteln.