2.4.2. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und wegen sexueller Belästigung zum Nachteil der Betroffenen. Gerade in Strafverfahren, insbesondere wenn ein Kind Opfer körperlicher und sexueller Übergriffe durch die Eltern wurde, erscheint ein strenger Massstab bei der Beurteilung, ob eine Interessenskollision besteht, angemessen.