Eine Interessenkollision liegt vor, wenn die Interessen des Kindes denen der Eltern unmittelbar widersprechen (direkte Interessenkollision), sowie wenn die Interessen des Kindes denen eines Dritten widersprechen, der den Eltern besonders nahe steht (indirekte Interessenkollision). In Fällen, in denen es um strafrechtliche Delikte innerhalb der Familie geht – insb. bei sexuellem Missbrauch von Kindern –, kann eine Interessenkollision nicht von der Hand gewiesen werden (vgl. SCHWENZER/COTTIER, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 7. Aufl. 2022, N. 4 f. zu Art. 306 ZGB).