Die Betroffene habe anlässlich der Einvernahme vom 28. September 2023 selbst ausgesagt, sie möchte, dass der Beschwerdeführer für das, was er mit ihr gemacht habe, bestraft werde. Zudem würden der Mutter aufgrund der für die Betroffene gestellten Anträge im Strafverfahren auch keine Vorteile, insbesondere in finanzieller Hinsicht, erwachsen, da eine allfällige Genugtuung direkt der Betroffenen zugehen würde. -5-