2.4. Mit Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts Baden vom 4. Juni 2024 betreffend Abänderung des Eheschutzentscheids wurde die Betroffene vereinbarungsgemäss für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Mutter gestellt und auf die Festlegung eines Besuchs- und Ferienrechts zwischen der Betroffenen und dem Beschwerdeführer vorerst verzichtet. Gleichzeitig wurden die Beistandschaftsaufgaben angepasst. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 5. Juni 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden beim Familiengericht Baden als Kindesschutzbehörde die Prüfung einer -3-