1. D._____ (nachfolgend: die Betroffene), geboren am tt.mm.jjjj, ist die Tochter der verheirateten und getrennt lebenden Eltern B._____ (nachfolgend: Mutter) und A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Die Betroffene und ihre jüngere Schwester E._____, geboren am tt.mm.jjjj, stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge. Nach der Trennung der Eltern wurde eine alternierende Obhut vereinbart (vgl. Eheschutzentscheid des Präsidiums des Familiengerichts Baden vom 3. Mai 2023).