3.4. Der Grundsatz der Kontinuität spricht gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung. Angesichts der Ausführungen der Beiständin anlässlich der vorinstanzlichen Anhörung vom 8. Oktober 2024, wonach der Vater im Falle eines Obhutswechsels sehr viel lernen müsse, um dem Betroffenen eine Tagesstruktur zu geben, während dies eine grosse Fähigkeit der Beschwerdeführerin sei, dem Betroffenen eine Tagesstruktur zu geben (act. 50), sowie der Empfehlung im Gutachten vom 29. Juni 2023, dem Vater aufgrund seiner weitergehend fehlenden Entwicklung der - 12 -