Mit der Beiständin und der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass die vom Betroffenen geschilderten Gewaltübergriffe anlässlich des Besuchswochenendes vom 6. bis 8. September 2024, die zum vorinstanzlichen Verfahren geführt haben, ein Ausdruck seines tiefen Loyalitätskonflikts sind, der durch die zunehmende Bindung zum Vater verstärkt wurde (Stellungnahme der Beiständin vom 17. September 2024, act. 15). Dies insbesondere auch mit Blick darauf, dass die Beiständin anlässlich der vorinstanzlichen Anhörung vom 8. Oktober 2024 berichtet hat, der Betroffene habe ihr gegenüber in einem Gespräch unter Tränen erklärt, es