Als Risikofaktoren für die Entwicklung des Betroffenen nennt das (Verlaufs-)Gutachten vom 29. Juni 2023 die chronische psychische Erkrankung der Beschwerdeführerin und deren Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit (Gutachten vom 29. Juni 2023 S. 32 f., act. 726 ff. in KEMN.2021.577).