3.2. Zwischen den Eltern des Betroffenen besteht seit Jahren ein hocheskalierter Konflikt, der dessen Kindeswohl erheblich gefährdet und ihn in einen starken Loyalitätskonflikt bringt. Trotz anfänglich begleiteter Besuchskontakte blieben die Probleme im Zusammenhang mit dem Elternkonflikt, der elterlichen Kooperation, dem Besuchsrecht und der Befindlichkeit des Betroffenen bestehen (vgl. Akten in KEMN.2021.577). Als Risikofaktoren für die Entwicklung des Betroffenen nennt das (Verlaufs-)Gutachten vom 29. Juni 2023 die chronische psychische Erkrankung der Beschwerdeführerin und deren Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit (Gutachten vom 29. Juni 2023 S. 32 f., act.