Mit Stellungnahme vom 23. Dezember 2024 weist der Vater zusammenfassend insbesondere auf das manipulative Verhalten der Beschwerdeführerin hin und führt ergänzend aus, dass der Betroffenen nicht gegen seinen Willen bei ihm sei. Der Betroffene sei glücklich bei ihm und habe sich bereits einen kleinen Freundeskreis aufgebaut. Es sei auch nie zu irgendwelchen tätlichen Übergriffen von ihm gegen den Betroffenen gekommen.