2.3.3. Der Vater bringt mit Beschwerdeantwort vor, es sei richtig, dass der Betroffene am Anfang des Obhutswechsels geweint habe und traurig gewesen sei und er Angst gehabt habe, was mit ihm nun geschehen würde. Diese Situation habe sich aber in den Folgetagen merklich beruhigt. Er habe nicht festgestellt, dass der Betroffene lebensmüde sein solle. Namentlich habe er den Eindruck, dass sich der Betroffene generell nicht mehr so ängstige wie dies vor dem Obhutswechsel der Fall gewesen sei. Der Betroffene besuche seit zwei Wochen die 3. Primarklasse und habe sich dort gut integrieren können.