Der Familienbegleiter K._____ führt in seinem Einschätzungsbericht vom 30. Oktober 2024 über die aktuelle Situation des Betroffenen zusammenfassend aus, dass die Verzweiflung des Betroffenen nach der angefochtenen Entscheidung riesengross gewesen sei. Bei seinem Besuch am 24. Oktober 2024 habe er einen zunächst in sich gekehrten Jungen angetroffen, der kaum habe sprechen können. Nach einigen Minuten habe er sich hinter seinem Rücken verkrochen und geweint. Er habe immer wieder gefragt, warum diese Entscheidung getroffen worden sei und davon gesprochen, dass das Leben so für ihn keinen Sinn mehr machen würde.