Die Erziehungsfähigkeit der Beschwerdeführerin sei offensichtlich eingeschränkt. Das Gutachten vom 29. Juni 2023 komme zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin sich zwar bemühe, ihre Erziehungskompetenzen zu verbessern und Hilfe anzunehmen, sie jedoch für nachhaltige Verbesserungen in den Erziehungsfähigkeiten längerfristig Kontrolle und professionelle Unterstützung benötige. Die Beschwerdeführerin scheine angesichts ihres sich wiederholenden Verhaltensmusters jedoch weder gewillt noch in der Lage zu sein, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.