3.8. J._____, der Partner der Halbschwester des Betroffenen, überbrachte dem Obergericht am 9. Dezember 2024 eine Gefährdungsmeldung betreffend den Betroffenen, die er am 3. Dezember 2024 bei der Vorinstanz eingereicht hatte. 3.9. Mit Eingaben vom 23. Dezember 2024 nahmen die Beiständin und der Vater zur Gefährdungsmeldung von J._____ vom 3. Dezember 2024 Stellung. 3.10. Die Beschwerdeführerin verzichtete mit Eingabe vom 26. Dezember 2024 (Postaufgabe) auf eine Stellungnahme zur Gefährdungsmeldung von J._____ vom 3. Dezember 2024. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: