4. Es sei der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren – mit Wirkung ab 22.10.2024 (Eröffnung Entscheid Vorinstanz am 22.10.2024) – das Recht auf ganze unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, unter Bestellung des Unterzeichnenden als Rechtsbeistand. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."