3. Es wird eine Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) im Haushalt des Kindsvaters im Umfang von einem Termin pro Woche angeordnet. Die Reduktion betreffend Kadenz erfolgt in Absprache zwischen der SPF und der Beiständin. 4. Die für die Mutter bestehende Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) wird weitergeführt. 5. Der Mutter wird gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, persönliche für D._____ wichtige Gegenstände, welche er mitnehmen möchte, unverzüglich herauszugeben.