mit Entscheid der Vorinstanz vom 6. Juli 2023 festgelegte Besuchs- und Ferienrecht des Vaters und den mit der Beiständin ausgearbeiteten Be- suchs- und Ferienplan einzuhalten, den Betroffenen gemäss Besuchs- und Ferienplan zur Übergabe in die Institution O._____ zu bringen und von dort wieder abzuholen sowie den Betroffenen zu den Therapiesitzungen bei Frau N._____ zu bringen und von dort wieder abzuholen. Zudem untersagte der Gerichtspräsident einen Wechsel der Therapeutin für die weitere Psychotherapie des Betroffenen (act. 17 ff.).