3. 3.1. Gegen diesen ihr am 7. September 2024 zugestellten Beschluss erhob die Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 12. September 2024 (Postaufgabe) Beschwerde. Sie fechte die "Positionen 2 und 4" der "Verfügung" vom 4. September 2024 an. 3.2. Mit Eingabe vom 19. September 2024 verzichtete die Vorinstanz auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids.