Aktuell sind auch keine Verfahren bei der Gesuchstellerin hängig. Der letzte Entscheid der Gesuchstellerin vom 9. Juli 2024, mit welchem der Antrag der Grossmutter mütterlicherseits auf Platzierung des Betroffenen bei ihr abgewiesen wurde, ist am 9. August 2024 in Rechtskraft erwachsen. Wichtige Gründe gegen die Übernahme der Massnahme bringt auch die Gesuchsgegnerin nicht vor. Vielmehr lehnt sie die Übernahme insbesondere mit der Begründung ab, eine Übernahme derartig gelagerter Fälle sei angesichts dessen, dass sich diverse Institutionen in deren Zuständigkeitssprengel befänden, mit der im Jahr 2013 gewählten Personaldotation nicht mehr zu bewältigen.