Der Vater kümmere sich dabei gemäss Beobachtungen der Besuchsbegleitung sowie der Beiständin liebevoll um seinen Sohn. Der Betroffene zeige eindeutiges Bindungsverhalten, womit gemäss der Pflegefamilie, der Besuchsbegleitung sowie der Familienbegleitung die Verbindung soweit fortgeschritten sei, dass die Umplatzierung zum Vater "mehr als reif" sei. Weiter habe der Betroffene "zu fremdeln" begonnen, was einen Übertritt in den nächsten Monaten erschweren könnte, sollte er bis zur gerichtlichen Klärung der Obhut zu den Pflegeeltern zurückkehren müssen. Eine Rückplatzierung wäre zudem nach dem erfolgten Beziehungsaufbau schädigend, käme dies einem erneuten Bindungsbruch gleich.