2.2.2. Die Beiständin führt in ihrer Stellungnahme aus, dass dem Entscheid des Familiengerichts ein monatelanger Beziehungs- und Bindungsaufbau zwischen dem Vater und dem Betroffenen vorausgegangen sei. Von Februar bis Ende August 2024 sei es insgesamt zu 25 von Fachpersonen begleiteten Besuchen gemäss einem strikten Plan gekommen, welche es erlaubt hätten, die Eignung sowie den Unterstützungsbedarf des Vaters abzuklären. Der Vater kümmere sich dabei gemäss Beobachtungen der Besuchsbegleitung sowie der Beiständin liebevoll um seinen Sohn.