3. 3.1. Die mit Entscheid des Familiengerichts Lenzburg vom 17. November 2023 der Mutter per Geburt des Betroffenen entzogene elterliche Sorge wird der Mutter per 30. August 2024 wiederhergestellt. 3.2. Dem Vater wird per 30. August 2024 die elterliche Sorge erteilt. 3.3. Der Betroffene wird somit per 30. August 2024 unter die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern gestellt. 4. Der Betroffene wird per 30. August 2024 unter die Obhut des Vaters gestellt. […] -4-