2.3. Mit Eingabe vom 30. Januar 2024 beantragte der Vater das alleinige Sorgerecht über den Betroffenen (act. 43). 2.4. Mit Eingabe vom 13. Februar 2024 beantragte die Vormundin, dass sowohl der Beschwerdeführerin als auch dem Vater ein begleitetes Besuchsrecht eingeräumt werden soll (act. 53 ff.). 2.5. Am 19. Februar 2024 wurde der Vater (act. 62 ff.), am 7. März 2024 die Mutter (vgl. act. 140 f.), jeweils zusammen mit der Vormundin, vom Familiengericht Lenzburg angehört.