2. 2.1. Mit E-Mail vom 20. November 2023 erstattete der Vater über die G._____ beim Familiengericht Lenzburg eine Gefährdungsmeldung. In dieser wird unter anderem ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin Ende Juli 2023 mit ihrer Tochter F._____ aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei und er sie seither nicht mehr gesehen habe, auch nicht anlässlich eines Kontrolltermins am tt.mm. 2023. Es sei seitens der Beschwerdeführerin zu Selbstverstümmelung und einem Suizidversuch gekommen. Zudem würde sie Drogen konsumieren und dadurch das Wohl des ungeborenen Kindes, welches er als mutmasslicher Vater anerkennen möchte, gefährden (KEMN.2023.1057/KEKV.2024.6, act. 2 ff.;