Auch in den vom eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) herausgegebenen Reisehinweisen für Polen werde unter dem Stichwort "spezifische regionale Risiken" für das Grenzgebiet zur Ukraine einzig dieser Vorfall erwähnt, verbunden mit der Bemerkung, weitere Ereignisse dieser Art seien möglich. Die Vorinstanz hält weiter fest, mit jedem Kilometer Abstand zur ukrainischen Grenze nehme das Risiko, im Streubereich von allenfalls fehlgeleiteten Geschossen zu liegen, ab.