Kann aufgrund des ausländischen Wohnsitzes des nicht obhutsberechtigten Elternteils kein gerichtsübliches Besuchsrecht an den Wochenenden angeordnet werden, so kommt dem Ferienbesuch besondere Bedeutung zu (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_179/2018 vom 31. Januar 2019 E. 6.3). Bei grösseren Distanzen zwischen den Wohnorten der Eltern ist die Regelung des persönlichen Umgangs anzupassen, indem etwa weniger, aber längere Wochenenden oder als Kompensation für die selteneren Besuchswochenenden ein ausgedehntes Ferienrecht gewährt wird (vgl. BGE 136 III 353 E. 3.3; SCHWENZER/COTTIER, a.a.O., N. 13 zu Art. 273 ZGB).