In ihrer Beschwerde stellt die Betroffene den Geschehensablauf im August 2023 aus ihrer Sicht dar und führt aus, es spreche für die Verantwortungslosigkeit des Vaters, dass die Betroffene aufgrund seines unberechtigten Zurückhaltens den Schulbeginn im August 2023 verpasst habe. Zudem habe sich die Betroffene während der Ferien im August 2023 vollständig bei den Grosseltern väterlicherseits aufgehalten und den Vater nur zweimal gesehen, weshalb sich die Betroffene ignoriert und verlassen gefühlt habe. Der Vater habe das Mobiltelefon der Betroffenen gesperrt. Sie habe sich grosse Sorgen um die Betroffene gemacht und nicht gewusst, wo sie sich aufhalte.