Die Sicherheit der Betroffenen sei durch das Kriegsgeschehen in der Ukraine, welches sich nahe des Besuchsgebietes befinde, gefährdet. Darüber hinaus sei das Kindeswohl der Betroffenen durch die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Vaters und durch die Unzuverlässigkeit des Vaters in Absprachen betreffend die Regelung des persönlichen Verkehrs gefährdet. In ihrer Beschwerde stellt die Betroffene den Geschehensablauf im August 2023 aus ihrer Sicht dar und führt aus, es spreche für die Verantwortungslosigkeit des Vaters, dass die Betroffene aufgrund seines unberechtigten Zurückhaltens den Schulbeginn im August 2023 verpasst habe.