Auch würden die Betroffene und ihr Vater regelmässig sonntagsabends miteinander telefonieren. In der Eingabe vom 16. August 2023 habe die Beschwerdeführerin einschränkend ausgeführt, "aufgrund von mehrmaliger Ignoranz und Unzuverlässigkeit des Vaters" habe die Betroffene "in der letzten Zeit kein Bedarf mehr, den Vater spontan anzurufen oder via eigenes Handy anzusprechen".