2.2. Nachdem die Mutter mit Eingabe vom 16. August 2023 beim Familiengericht Muri einen Antrag auf Abänderung des Besuchsrechts gemäss Scheidungsurteil des Regionalgerichts R._____ vom 27. August 2018 dahingehend stellte, dass die Besuchszeiten sowohl zeitlich als auch räumlich auf die Schweiz zu beschränken seien, gewährte das Familiengericht Muri beiden Elternteilen das rechtliche Gehör und erkannte mit Entscheid vom 19. Juni 2024 Folgendes (KEKV.2023.55): " 1. Der Antrag der Mutter, A._____, auf Änderung des Besuchsrechts zwischen der Betroffenen C._____ und dem Vater, B._____, wird abgewiesen.