Im Schlussbericht der Beiständin wird jedoch explizit festgehalten, dass sich die verstorbene Verbeiständete selbständig um ihre Gesundheit gekümmert habe. An medizinischen Unterlagen befindet sich in den Akten allein das bereits bekannte und erwähnte Zeugnis von Dr. med. G._____ vom 23. Juni 2023 (act. 100).