_ vom 23. Juni 2023 (Beschwerde S. 11 ff.) vorliegt, mit welchem nur wenige Tage vor der letztwilligen Verfügung vom 29. Juni 2023 die Urteilsfähigkeit der verstorbenen Verbeiständeten bejaht worden ist. Die Beschwerdeführerin wirft denn in ihrer Beschwerde auf S. 11 ff. auch eine Reihe von Fragen zu diesem medizinischen Zeugnis und zum Gesundheitszustand der verstorbenen Verbeiständeten zum Testierzeitpunkt auf. Sie erhofft sich offenbar aus der Akteneinsicht und der verlangten Auskunft vom Familiengericht Baden in erster Linie Aufschluss über den damaligen Gesundheitszustand und die medizinischen Behandlungen der verstorbenen Verbeiständeten.