Mit Eingabe vom 30. Mai 2024 (Beschwerdebeilage 5) ersuchte die Beschwerdeführerin sinngemäss um Zustellung des Schlussberichts und der Schlussrechnung sowie um Auskunft darüber, was mit dem Vermögen der Verstorbenen nach deren Ableben geschehen sei bzw. wer das Vermögen ab Todestag verwaltet habe, wer die nötigen Schritte in Bezug auf Renten, Versicherungen etc. der Verstorbenen getätigt habe und mit welcher Berechtigung. Zudem ersuchte sie für den Fall, dass die Beistandschaft ohne Vermögensverwaltung erfolgt sei, um Auskunft, wer die Vermögensverwaltung mit welcher Berechtigung seit dem Februar 2023 geführt habe und um einen entsprechenden Rechenschaftsbericht inkl. Belege.