Dies war darauf zurückzuführen, dass die Eingabe an die Adresse "[…]" gesendet wurde, an welcher sich der KESD, allerdings nicht auch das Familiengericht Baden befindet (entgegen der Behauptung in der Beschwerde, S. 5). Die Adresse des Familiengerichts Baden lautet "[…]". Mit E-Mail vom 11. Juni 2024 sicherte die Berufsbeiständin E._____ der Beschwerdeführerin zwar zu, sie leite die Eingabe an das Familiengericht Baden weiter (Beschwerdebeilage 7). Da die Eingabe allerdings in den Akten des Familiengerichts fehlt, ist unklar, ob sie dort je eingetroffen ist. -4-