1.2. In den Akten des Familiengerichts Baden (KEBK.2023.1220) findet sich das Gesuch der Beschwerdeführerin vom 30. Mai 2024 nicht, sondern einzig die Eingabe vom 4. Juli 2024 (act. 114 f.), welche am 8. Juli 2024 beim Familiengericht Baden eintraf. Wie der Beschwerdebeilage 7 zu entnehmen ist, ging ihre Eingabe vom 30. Mai 2024 anstatt beim Familiengericht Baden (KESB) beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden (KESD = Berufsbeistandschaft) ein. Dies war darauf zurückzuführen, dass die Eingabe an die Adresse "[…]" gesendet wurde, an welcher sich der KESD, allerdings nicht auch das Familiengericht Baden befindet (entgegen der Behauptung in der Beschwerde, S. 5).