2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Bezirks Baden / Bezirksgericht Baden, Präsidium des Familiengerichts." 4.2. Mit Eingabe vom 26. August 2024 erklärte das Familiengericht Baden den Verzicht auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheids. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: