vom 8. Juli 2024, Dossier KE.2023.00198 / Geschäft KEBK.2023.1220 sei aufzuheben und die mit Eingabe vom 30. Mai 2024 beantragte Akteneinsicht sei zu gewähren. Eventualiter sei die Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Familiengerichts, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 8. Juli 2024, Dossier KE.2023.00198 / Geschäft KEBK.2023.1220 aufzuheben und das Geschäft zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht Baden, Präsidium des Familiengerichts, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Neubeurteilung zurückzuweisen.