2.2. Mit Entscheid vom 24. Juni 2024 genehmigte die Fachrichterin des Familiengerichts Baden diesen Schlussbericht samt Schlussrechnung. Der Entscheid wurde der Beiständin sowie der Organisation I._____ als eingesetzte Alleinerbin zugestellt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 4. Juli 2024 an das Familiengericht Baden verwies die Nichte der Verstorbenen, A._____, auf ihr – in den Akten des Familiengerichts nicht enthaltenes – Schreiben vom 30. Mai 2024, mit welchem sie "Berichte und Unterlagen" herausverlangt habe. 3.2. Mit Verfügung vom 8. Juli 2024 erkannte der Präsident des Familiengerichts Baden: