Erwachsenenschutz XBE.2022.76 vom 20. Februar 2023, E. 4.2). Das - 15 - Gericht hat daher (entgegen der Verfügung des Familiengerichts als KESB vom 8. Oktober 2024 in KEMN.2024.302) insbesondere die mit Eingabe vom 6. September 2024 gestellten Anträge der Beiständin zu behandeln. 3.3. Da die mit Beschwerde vom 26. Juli 2024 angefochtene Dispositivziffer 1 von Amtes wegen aufzuheben ist, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.