Dieser Entscheid hat sich einzig am Kindeswohl zu orientieren. Wesentliche Kriterien sind die persönliche Beziehung zwischen Kind und Eltern, deren Erziehungsfähigkeit und Disponibilität für eine persönliche Betreuung sowie ihre Bereitschaft, die Kontakte zum anderen Elternteil zu fördern; es ist jene Lösung zu wählen, welche die beste Gewähr für eine harmonische Entfaltung des Kindes in geistig-psychischer, körperlicher und sozialer Hinsicht bietet.