" 1. Dispositivziffer 1. des Beschlusses der KESB Rheinfelden vom 04.07.2024 (KE.2024.00020 / KEMN.2024.302) sei aufzuheben. -6- 2. Stattdessen sei C._____ vorläufig unter die alleinige Obhut der Mutter, A._____, zu stellen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten des Kindsvaters evtl. zulasten des Kantons Aargau. 4. Der Kindsmutter sei die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren. Anträge auf Erlass vorsorglicher Massnahmen